Terminvereinbarung
Anfragen können Sie bei mir telefonisch oder als E-Mail über das Kontaktformular stellen. Gegebenenfalls ist aufgrund einer laufenden Therapiesitzung der Anrufbeantworter eingeschaltet. Hinterlassen
Sie bitte dort Ihren Namen und Telefonnummer. Ich werde Sie schnellstmöglich zurückrufen.
Terminänderungen
Falls es Ihnen einmal nicht möglich ist, einen vereinbarten Termin einzuhalten, teilen Sie mir dies bitte spätestens 48h vorher mit.
Für nicht oder zu spät abgesagte Termine berechne ich ein Ausfallshonorar von 70€/h. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Sitzungsdauer
Eine Therapiesitzung kann je nach Wunsch 60 oder 90 Minuten dauern. Das Gleiche gilt für ein Beratungsgespräch.
Sitzungsfrequenz
Bewährt haben sich wöchentliche oder 14-tägige Sitzungsabstände. Die Gespräche werden jedoch ganz Ihren Bedürfnissen angepasst und können auch in größeren oder kleineren Abständen durchgeführt
werden.
Dauer der Therapie
Die Dauer der Behandlung ist ganz individuell und abhängig von Ihrer vorliegenden Situation. Manchmal reicht eine einmalige oder gelegentliche Impulsberatung, häufiger ist jedoch eine Serie von 5, 10
oder 15 Sitzungen nötig undtieferliegende Konflikte oder Prozesse benötigen noch mehr Zeit und Raum.
Allerdings müssen Sie keine Behandlungsvereinbarung unterschreiben, die Sie zu irgendetwas verpflichtet - d.h. es steht Ihnen frei, die Therapie jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen
oder auch zu beenden.
Honorar
Mein Honorar für Einzelsitzungen beträgt 70,- Euro pro Stunde (60 min) und 100,- Euro für 1,5 Stunden (90 min).
Sollten Sie mich erst persönlich kennenlernen wollen, bevor Sie einen Beratungstermin buchen, gibt es die Möglichkeit eines Kennenlerngespräches. Dafür berechne ich 30,- Euro.
Hypnose- oder Reinkarnationstherapie
Die erste Sitzung ist immer 2 Stunden. Dafür berechne ich 150,- Euro.
Für die Folgesitzungen dann 70,- pro Stunde.
Die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Im Falle einer privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherung für Leistungen von Heilpraktikern bitte ich Sie um direkte vorherige Abklärung mit Ihrer Krankenkasse.
Abrechnungsmodus
Abgerechnet wird nach jeder Sitzung in bar.
Kostenerstattungsverfahren bei Gesetzlich Versicherten
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter keinen Therapieplatz in vertretbarer Entfernung finden konnten oder man Sie auf über 6 bis 12 Wochen Wartezeit vertröstet hat, kann sich Ihre gesetzliche
Krankenkasse – auf dem Wege der Kostenerstattung – bereit erklären, eine gewisse Stundenanzahl bei einem psychotherapeutischen Heilpraktiker - wie ich es bin - zu erstatten.
Zu Ihrer Information:
Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine Berufszulassung (die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde), aber keine Kassenzulassung.
Was ist zu tun?
Wichtig: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn sie vor Therapiebeginn diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat.
Fügen Sie Ihrem Antrag auf Kostenerstattung einen Nachweis über Ihre Anfragen und Wartezeiten bzw. Ablehnungen bei den verschiedenen zugelassenen Therapeuten bei, z. B. ein Telefonprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis der jeweiligen Anfrage
Wird die Therapie dann genehmigt und durchgeführt, erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
Sie bekommen von Ihrer Kasse dann den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise zurückerstattet, je nach deren Tarifbestimmungen.
(Quelle: Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie
und psychologischer Berater e.V)
Sollten Sie keine Übernahme von einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse gewährt bekommen, tragen Sie die Therapiekosten selbst.
Dies hat therapeutisch gesehen oft sogar einen Vorteil, da es meist positiv zum Heilerfolg beiträgt, weil wir einer Sache, die uns Geld kostet, meist mehr
Wertschätzung und Ernsthaftigkeit entgegenbringen.
Eine gelungene, erfolgreiche Therapie ist ihr Geld allemal wert und Sie können vor allem jahrelang davon profitieren.
Honorare für Psychotherapie, die von den Kassen nicht übernommen werden, können Sie eventuell steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen, sofern sie einen bestimmten zumutbaren
Betrag überschreiten.
Diese Vorteile finden Sie bei einem Heilpraktiker (Psychotherapie)
Anette Rapp - Ganzheitliche Psychotherapie und Beratung - Wiesbaden
Ganzheitliche Psychotherapie, Beratung, Hypnose, Reinkarnationstherapie,
Aufstellungen, Raucherentwöhnung